Leider werden nach wie vor viele Siedler aufgefordert ihre Gebäude abzureißen, die wohl nicht den Kriterien der Bauordnung entsprechen. Ob die jeweilige Rückbauverfügung gerechtfertigt ist und welche Chancen des Erhalts durch einen Widerspruch entstehen, kann euch ein fachkundiger Anwalt für Baurecht sagen. Eine Kanzlei, die mit der Situation der Siedlung vertraut ist:
BURAZI & Riedel – Rechtsanwälte und Fachanwälte
Albert-Tanneur-Straße 27
14974 Ludwigsfelde
Telefon: 03378 857790
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